Leistungen und Ablauf

Ablauf

Der wichtigste Schritt für eine erfolgreiche psychotherapeutische Behandlung ist Ihre Kontaktaufnahme. In dieser vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde (dauert 50 Minuten)).

In den ersten (bis zu 5) Sitzungen lernen wir uns kennen, klären Fragen und entscheiden gemeinsam ob und wie die Psychotherapie weiter gehen soll.

Die Dauer einer Psychotherapie ist abhängig von Ihrem Anliegen. Es wird zwischen Akuttherapie (12 Sitzungen), Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) und Langzeittherapie (60 Sitzungen) unterschieden.

Mir ist es wichtig Sie bei jeglichen Fragen und Entscheidungen bzgl. Ablauf und Dauer einer Therapie einzubeziehen. Für eine erfolgreiche Therapie ist Ihr aktives Mitwirken von großer Bedeutung.

Privatpraxis für Psychotherapie

Mein Therapieangebot richtet sich vor allem an Privatversicherte und Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte darf ich aktuell nicht abrechnen, außer die Voraussetzungen für ein Kostenerstattungsverfahren sind erfüllt.

Privatversicherte

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein), gültig seit 01.07.2024.

Die Kosten werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen übernommen, außer es besteht eine Zusatzvereinbarung mit der Krankenkasse.

Informieren Sie sich bestenfalls vorab einer Therapie über Ihre Versicherungsbedingungen. Ggf. anfallende Differenzen bzgl. der Finanzierung nach GOP (Krankenkassen zahlen manchmal nicht den vollen Betrag) müssten Sie persönlich tragen. Bei knappen Einkommensverhältnissen sprechen Sie mich bitte an.

Selbstzahler

Die Kosten für Selbstzahler orientieren sich ebenfalls an der GOP. Aktuell liegt der Satz für die psychotherapeutische Sprechstunde (50 Minuten) bei 134,06€. Die weiteren Kosten können erst nach erfolgreicher Anamnese ermittelt werden.

Kostenerstattungsverfahren

Bei gesetzlich Krankenversicherten kann eine Abrechnung aktuell ausschließlich im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Jeder Versicherte hat ein Anrecht auf eine zeitnahe therapeutische Versorgung. Weisen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nach, dass Sie in absehbarer Zeit bei niedergelassenen Kassentherapeuten keinen Therapieplatz bekommen würden, ist Ihre Kasse gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Ihre Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Bitte informieren Sie sich zum Kostenerstattungsverfahren z.B. im Internet oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Die Verantwortung für die Klärung einer Übernahme der Kosten liegt bei Ihnen. Ich kann Sie nur unterstützend begleiten. Bitte setzen Sie sich dazu zeitnah mit ihrer Krankenkasse in Verbindung.